Lünehaus - Ferienwohnung Lüneburg
Lünehaus - Ferienwohnung Lüneburg

AGB Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen:

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und unserem Beherbergungsbetrieb. Soweit Ihre Buchung über ein Reservierungssystem oder eine andere Tourismusstelle nachstehend Vermittlungsstelle genannt erfolgt, vermittelt diese als Buchungsstelle Unterkünfte entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot.
Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen Ihnen und uns als Beherbergungsbetrieb.
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages

1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb oder durch die Vermittlungsstelle als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.

1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die entweder von der Vermittlungsstelle als Vertreter des Beherbergungsbetrieb oder direkt vom Beherbergunsgbetrieb vorgenommen wird. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

1.4. Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.

2. Reservierungen

2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb oder der Vermittlungsstelle als Vertreter des Beherbergungsbetrieb möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den Beherbergungsbetrieb und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.

2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Beherbergungsbetrieb oder der Vermittlungsstelle Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Beherbergungsbetriebes oder der Vermittlungsstelle. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.

3. Leistungen und Preise

3.1. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage Prospekt, Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Buchungsbestätigung oder Internetseite nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Eräuterungen.

3.2. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vermerkt oder vereinbart ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe bzw. Beherbergungssteuer sowie Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist, zumBeispiel Strom, Gas, Wasser sowie für Wahl- oder sonstige Zusatzleistungen.

4. Bezahlung

4.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Gast mit Vertragsschluss ab Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form bei Buchungen, die mindestens 30 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 10 Tagen nach Buchung den Gesamtpreis zu leisten und zwar ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb nicht an die Vermittlungsstelle.

4.2. Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist der Gesamtbetrag sofort zu entrichten.

4.3. Soweit der Beherbergungsbetrieb zur vertragsgemäßen Leistungsbringung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Leistung der, gegebenenfalls bei Ankunft zu bezahlenden, Anzahlung kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.

4.4. Falls vereinbart ist die gesamte Restzahlung einschließlich Nebenkosten ist 14 Tage vor der Anreise an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.

5. Rücktritt

5.1. Der Vertragsschluss spätestens ab Zugang der Buchungsbestätigung verpflichtet beide Vertragspartner zur Erüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5.2 Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis einschließlich des Verpflegungsanteils zu zahlen.

5.3. Der Beherbergungsbetrieb hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
Der Beherbergungsbetrieb hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe, Beherbergungssteuer oder Kurtaxe:

Stornokosten bei Unterbringung in Ferienhäusern/Ferienwohnungen
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 %
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 %
danach und bei Nichterscheinen: 90%

5.5. Dem Gast und dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

5.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
Wir empfehlen ein Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (Testsieger Finanztest 2021). Siehe folgenden Link: https://rechner.travelsecure.de/tarifrechner/default.aspx?partnerid=1-8-4593%0d

6. Mängel der Beherbergungsleistung

6.1. Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

7. Rechtswahl und Gerichtsstand

7.1. Es findet deutsches Recht Anwendung.

7.2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

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